FAQ – Internationale Auszubildende mit Jobify‑Recruitment
Auszubildende aus Drittstaaten nach Deutschland holen
Auszubildende aus Drittstaaten nach Österreich holen
Österreich erlaubt die Aufnahme von Auszubildenden aus Drittstaaten. Allerdings gibt es keinen eigenen „Ausbildungs‑Aufenthaltstitel“ wie in Deutschland. Stattdessen nutzen Drittstaaten‑Azubis in Österreich andere Aufenthaltstitel, die eine Ausbildung ermöglichen.
⚠️ Was Österreich NICHT hat
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Kein Visum zur Berufsausbildung wie in Deutschland
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Kein beschleunigtes Fachkräfteverfahren für Lehrlinge
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Keine direkte Einreise zur Lehrstellensuche
Österreich ist hier deutlich strenger als Deutschland.
💡 Was in der Praxis funktioniert (Jobify‑Recruitment‑Erfahrung)
Viele Betriebe holen internationale Nachwuchskräfte über folgende Wege:
✔ Fachkräfte holen → Lehre nachholen / verkürzen
Ein Bewerber kommt als Fachkraft (z. B. Koch, Kellner, Rezeptionist) nach Österreich und absolviert parallel oder verkürzt eine Lehre. Das ist rechtlich möglich und wird oft genutzt.
✔ Drittstaaten‑Azubis über Partnerschulen
Wenn die Ausbildung über eine berufliche Schule läuft (z. B. Tourismusschule), kann ein Aufenthaltstitel zu Ausbildungszwecken vergeben werden.
✔ Lehrlinge über RWR‑Karte Junior (Pilotprojekte)
Einige Bundesländer testen Modelle für Lehrlinge aus Drittstaaten – noch nicht flächendeckend, aber im Kommen.
Fazit:
Ja, es ist möglich, aber nicht so einfach wie in Deutschland. Die praktikabelsten Wege sind:
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Fachkräfte holen → Lehre verkürzen / ergänzen
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Ausbildung über berufsbildende Schulen
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RWR‑Karte für qualifizierte Bewerber