FAQ – Internationale Auszubildende mit Jobify‑Recruitment

Auszubildende aus Drittstaaten nach Deutschland holen

Wer kann eine Ausbildung in Deutschland beginnen?

Bewerber:innen aus Drittstaaten mit anerkanntem Schulabschluss, ausreichenden Deutschkenntnissen (mind. B1, empfohlen B2) und einem gültigen Visum zur Berufsausbildung.

Wie unterstützt Jobify‑Recruitment beim Prozess?

Wir begleiten Unternehmen von der Kandidatenauswahl über das Visum bis zur Integration im Betrieb und in der Berufsschule – effizient, rechtssicher und praxisnah.

Welche Branchen profitieren besonders?

Pflege, Gastronomie, Bau, Logistik, IT und Hotellerie – überall dort, wo Nachwuchs dringend gebraucht wird.

Wie läuft das Visumverfahren ab?

Jobify‑Recruitment koordiniert alle Schritte mit Behörden und Auslandsvertretungen, inklusive des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach §81a AufenthG.

Was passiert nach der Ankunft?

Wir organisieren Onboarding, Mentoring und Sprachförderung, damit sich die Auszubildenden schnell im Betrieb und Alltag zurechtfinden.

Warum lohnt sich internationale Ausbildung?

Sie sichert Fachkräftenachwuchs, stärkt die Teamkultur und schafft langfristige Bindung – ein Gewinn für Unternehmen und Auszubildende gleichermaßen.

Auszubildende aus Drittstaaten nach Österreich holen

Österreich erlaubt die Aufnahme von Auszubildenden aus Drittstaaten. Allerdings gibt es keinen eigenen „Ausbildungs‑Aufenthaltstitel“ wie in Deutschland. Stattdessen nutzen Drittstaaten‑Azubis in Österreich andere Aufenthaltstitel, die eine Ausbildung ermöglichen.

⚠️ Was Österreich NICHT hat

  • Kein Visum zur Berufsausbildung wie in Deutschland

  • Kein beschleunigtes Fachkräfteverfahren für Lehrlinge

  • Keine direkte Einreise zur Lehrstellensuche

Österreich ist hier deutlich strenger als Deutschland.

💡 Was in der Praxis funktioniert (Jobify‑Recruitment‑Erfahrung)

Viele Betriebe holen internationale Nachwuchskräfte über folgende Wege:

✔ Fachkräfte holen → Lehre nachholen / verkürzen

Ein Bewerber kommt als Fachkraft (z. B. Koch, Kellner, Rezeptionist) nach Österreich und absolviert parallel oder verkürzt eine Lehre. Das ist rechtlich möglich und wird oft genutzt.

✔ Drittstaaten‑Azubis über Partnerschulen

Wenn die Ausbildung über eine berufliche Schule läuft (z. B. Tourismusschule), kann ein Aufenthaltstitel zu Ausbildungszwecken vergeben werden.

✔ Lehrlinge über RWR‑Karte Junior (Pilotprojekte)

Einige Bundesländer testen Modelle für Lehrlinge aus Drittstaaten – noch nicht flächendeckend, aber im Kommen.

 

Fazit:

Ja, es ist möglich, aber nicht so einfach wie in Deutschland. Die praktikabelsten Wege sind:

  • Fachkräfte holen → Lehre verkürzen / ergänzen

  • Ausbildung über berufsbildende Schulen

  • RWR‑Karte für qualifizierte Bewerber

Für klassische Lehrlinge direkt aus Drittstaaten ist Österreich aktuell kompliziert, aber machbar, wenn man die richtigen Aufenthaltstitel nutzt.